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Impressum & AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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für Lizenzen, Lieferungen und Leistungen von
Hoteldata-Produkten der Firma
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HOTELDATA GmbH
Luitpoldring 6a
85591 Vaterstetten
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Telefon (08106) 35 80 17
Telefax (08106) 35 80 18
E-Mail   info@hoteldata.de
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Handelsregister   München HRB 83527
Geschäftsführer  Peter Schlögl
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§ 1   - Anwendungsbereich
§ 2   - Angebote und Preise
§ 3   - Lieferung
§ 4   - Zahlungsbedingungen
§ 5   - Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
§ 6   - Schulung
§ 7   - Pflichten des Kunden
§ 8   - Softwarewartung
§ 9   - Leistungen gegen gesonderte Berechnung
§ 10 - Nutzungslizenz
§ 11 - Gewährleistung und Haftung
§ 12 - Vertraulichkeit
§ 13 - Sonstige Bestimmungen
§ 14 - Export
§ 15 - Dauer und Beendigung
§ 16 - Schlussbestimmungen
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Vorbemerkung
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Die Hoteldata GmbH (nachstehend Hoteldata genannt) entwickelt und vertreibt Hotel-Computer-Systeme. Zu den Produkten von Hoteldata gehören Hotel-Computer- Softwareprogramme der Firma Hoteldata nebst Hoteldata seitigen Schnittstellen. Die Programme werden als maschinen-lesbare Kopien mit Dokumentation zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Wartungsverträgen gepflegt. Für den Einsatz der Hotel-Computer-Systeme und entsprechender Softwareprogramme bietet Hoteldata außerdem Beratungs- und Schulungsleistungen an. Über Hoteldata kann auch die für den Einsatz der Programme erforderliche Computerhardware bezogen werden.

Mit den nachfolgenden Bestimmungen werden die Vertragsbeziehungen

zwischen Hoteldata und dem Kunden abschließend geregelt, vorbehaltlich abweichender, schriftlicher Individualvereinbarungen.

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§ 1 - Anwendungsbereich
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1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche mit Hoteldata abgeschlossenen Geschäfte über bewegliche Sachen (insbesondere Hardware und Zubehör), für Computer-Softwareprogramme (Standardsoftware, individuell angepasste Standardsoftware und Individualsoftware), die Pflege der Softwareprodukte im Rahmen von Wartungs­verträgen sowie für alle sonstigen von Hoteldata dem Kunden gegenüber erbrachte Lieferungen und Leistungen.  
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2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden gemäß § 1 Ziffer 1, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.  
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3. Abweichende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur dann als vereinbart, wenn dies von einem Geschäftsführer oder Prokuristen von Hoteldata schriftlich bestätigt wurde.  
 
  § 2 - Angebote und Preise
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1. Die Angebote von Hoteldata sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  
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2. Bestellungen werden für Hoteldata erst aufgrund einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Vertragsunterzeichnung durch Hoteldata verbindlich, es sei denn, dass die Bestellung von Hoteldata schon vorher ausgeführt wurde. Gleichermaßen sind Liefertermine erst dann für Hoteldata verbindlich, wenn sie von Hoteldata schriftlich bestätigt wurden.  
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3. Sofern im Zeitpunkt der Auslieferung im Angebot genannte Produkte seitens des Herstellers nicht mehr zur Verfügung stehen, ist Hoteldata berechtigt, stattdessen qualitativ gleich- oder höherwertige Nachfolgeprodukte dessel­ben Herstellers zu im übrigen gleichen Bedingungen zu liefern.  
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4. Sämtliche von Hoteldata genannten Preise sind Nettopreise. Die anfallende Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist daher zusätzlich zu bezahlen. Die angegebenen Preise verstehen sich außerdem exklusive Verpackung, Porto, Fracht und Zoll für den Transport zum Kunden.  
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§ 3 - Lieferung
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1.  Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen Herstellungs- bzw. Lagerort. Mit der Übergabe der Vertragsprodukte an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person, Firma oder Anstalt geht die Gefahr auf den Kunden über.  
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2.  Die im Auftrag genannten Lieferfristen und Termine stellen keine Fixtermine dar. Soweit zur Durchführung der Lieferung Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist für Hoteldata erst mit Abschluss dieser Handlungen.  
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3. Hoteldata ist zu Teillieferungen berechtigt und darf außerdem für alle Leistungen nach diesem Vertrag Unterauftragnehmer einsetzen.  
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4. Bei Standardsoftware wird der Liefergegenstand durch die Programmbeschreibung oder das Benutzerhandbuch definiert, wobei Hoteldata zur Lieferung des jeweils neuesten, freigegebenen Programmstandes berechtigt und verpflichtet ist.  
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5. Bei individuellen Anpassungen von Standardsoftware oder bei Individualsoftware werden die von Hoteldata vorzunehmenden Programmierungen in einem beiderseits zu unterzeichnenden Pflichtenheft und / oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Soweit im Fortgang der Arbeiten zusätzliche Programmierarbeiten notwendig sind, müssen diese ebenfalls in einem von beiden Parteien unterzeichneten Pflichtenheft festgehalten werden.  
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6. Die Hoteldata-Software wird als Magnetband oder CD-ROM einschließlich des Installationsprogramms mit Installationsanweisungen und dem Hoteldata-Handbuch ausgeliefert.  
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7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übergabe des Source Codes.
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  § 4 - Zahlungsbedingungen  
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1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von Hoteldata wie folgt zur Zahlung fällig:  
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50% nach Auftragserteilung (innerhalb 7 Tagen ohne Skonto)  
50% nach Lieferung (bei Zahlung innerhalb 7 Tagen nach Lieferung abzgl.   2% Skonto hierauf; bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Lieferung ohne   Abzug)  
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2. Bei Annahmeverzug des Kunden wird die Forderung von Hoteldata ungeachtet der noch ausstehenden Lieferung fällig.  
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3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt bei individuellen Anpassungen von Standardsoftware und für das Programmieren von Individualsoftware folgende Zahlungsfälligkeit:  
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50% des vereinbarten Preises bei Auftragserteilung

25% bei Programmübergabe

25% bei Programmabnahme  

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§ 5 - Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
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1.  Hoteldata behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten Vertragsprodukten, insbesondere an der Hardware bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei Kunden, die Vollkaufleute sind, geht das Eigentum an der Vorbehaltsware erst dann über, wenn sämtliche Forderungen von Hoteldata vollständig ausgeglichen sind.  
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2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und dies Hoteldata auf Verlangen nachzuweisen. Hoteldata gibt die Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden frei, wenn und soweit der Gesamtwert der Vorbehaltsware zu den von Hoteldata berechneten Preisen die jeweils gesicherten Forderungen von Hoteldata um mehr als 10% übersteigt.  
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3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Hoteldata berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall außerdem zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verpflichtet.
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  § 6 -Schulung
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1. Die Einarbeitung des Personals des Kunden in die Anwendung der Programme und in die Handhabung der dazugehö­renden Datenträger erfolgt durch Hoteldata-Mitarbeiter soweit nicht anders schriftlich mit Hoteldata vereinbart und wird gesondert nach den gültigen Stundensätzen von Hoteldata berechnet (vgl. Anlage Preisliste).
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  § 7 - Pflichten des Kunden  
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1. Der Kunde ist verpflichtet, Hoteldata sämtliche für die Programmierung erforderlichen Informationen zu erteilen und seinen zuständigen Mitarbeiter für die erforderlichen Organisationsgespräche zur Verfügung zu stellen. Soweit individuelle Programmierarbeiten aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen, trägt der Kunde den Mehraufwand. Auf Anforderung hat der Kunde Testdaten in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, wobei die verwendeten Datenträger zu der von Hoteldata für den Test vorgesehenen EDV-Anlage kompatibel sein müssen.
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2. Der Kunde ist verpflichtet, die Programme vor Beginn des Echtbetriebs eingehend und abschließend zu testen.  
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3.  Das Aufstellen und der Anschluss der Geräte an die Stromversorgung sowie deren Vernetzung (Installationskosten) werden nach den Stundensätzen von Hoteldata für Installationsleistungen gesondert in Rechnung gestellt (vgl. Anlage Preisliste). Die Schaffung der erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der übrigen Installationsvoraussetzungen (hausinterne Verkabelung der Geräte etc.) gemäß den jeweils geltenden Installationsrichtlinien ist Pflicht des Kunden. Für den Fall, dass die hausinterne Verkabelung nicht von Hoteldata kommt, verpflichtet sich der Kunde, die erforderlichen Anschlüsse sowie die übrigen Installationsvoraussetzungen gemäß den gültigen im Vorfeld ausgelieferten Installationsrichtlinien zu schaffen.
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4. Soweit der Kunde seinen Pflichten gemäß § 7, Absatz 1 und 3 auch nach schriftlicher Nachfristsetzung nicht nachkommt, tritt Annahmeverzug ein.  
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5. Nach Abschluss der vereinbarten Software- und Hardwareinstallation ist der Kunde verpflichtet, Hoteldata eine Abnahmebestätigung zu unterzeichnen.  
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6. Der Kunde wird jeweils umgehend schriftlich über aufgetretene
Probleme und andere Mängel unterrichten und diese entsprechend
dokumentieren. Der Kunde muss über eine funktionstüchtige
ISDN-Verbindung gemäß den von Hoteldata festgelegten
Installationsrichtlinien inklusive einem von Hoteldata unterstützten
ISDN-Router mit entsprechender Fernwartungssoftware für die
Fernwartung der Hoteldata-Software verfügen.  
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7. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich.  
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8.  Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die durch Einsätze von Hoteldata-Mitarbeitern werden vom Kunden getragen.
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§ 8 - Softwarewartung
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4. Bei Vereinbarung eines Wartungsvertrages werden die gelieferten Hoteldata-Softwareprodukte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gepflegt.
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5. Gepflegt wird jeweils die letzte Version eines Programms. Die Pflege umfasst die Fehlerbeseitigung innerhalb des bestellten Leistungsumfangs. Hoteldata bleibt es vorbehalten, die Fehlerbeseitigung durch Überlassung einer neuen Programmversion vorzunehmen.  
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6. Hoteldata liefert dem Kunden alle verfügbaren neuen Softwareversionen oder -korrekturen innerhalb des bestellten Leistungsumfangs gemäß § 2 des Lieferungs-, Lizenz- und Wartungsvertrages. Neue Softwareversionen oder -korrekturen werden auf Magnetband bzw. CD-ROM geliefert und müssen vom Kunden gemäß der jeweiligen Installationsanleitung installiert werden.  
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7. Als neue Softwareversionen gelten Weiterentwicklungen des bisherigen Programmstandes sowie Programmversionen, die Verbesserungen der Programmorganisation und des Programmablaufs, Anpassungen an eine geänderte Rechtslage oder sonstige äußere Umstände sowie der Korrektur eventuell vorhandener Fehler der bisherigen Software betreffen. Hierunter fallen nicht neu entwickelte Produkte.  
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5. Hoteldata wird im Störungsfall die beim Kunden unter Wartung stehende Software sowie gegebenenfalls die Datenbestände überprüfen. Voraussetzung für diese Fernbetreuung ist, dass der Zugriff auf die Programme und Datenbestände über eine funktionierende ISDN-Verbindung (inkl. dem von Hoteldata unterstützten ISDN-Router mit der entsprechenden Fernwartungssoftware) besteht (vgl. § 7, Ziffer 6). Daneben steht dem Kunden telefonische Unterstützung und Beratung bei Software- und Anwendungsproblemen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:  
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Montag bis Freitag

von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr  

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Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Sitz von Hoteldata, Vaterstetten (Bayern).  
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6. Die Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Wartungsleistungen werden prinzipiell von Vaterstetten oder Sonthofen aus erbracht. Soweit aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, ein Einsatz vor Ort notwendig wird, erfolgt die Abrechnung der Zusatzkosten gemäß der Preisliste im Anhang.
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7.  Hoteldata ist berechtigt, die Betriebsfähigkeit durch Stellen eines Ersatzprogrammes zu gewährleisten. Hoteldata liefert dem Kunden die dem jeweiligen Revisionsstand entsprechende Benutzerdokumentation.  
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8. Die monatlichen Wartungsgebühren ergeben sich aus Anhang I. Die Wartungsgebühren sind ab Datum der Installation der Programme für den Rest des laufenden Kalenderhalbjahres sofort und danach halbjährlich im Voraus per Bank-Abbuchungsauftrag zu entrichten. 
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9. Hoteldata ist berechtigt, die Wartungsgebühren bei Kostensteigerung (Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkos­ten, der Beschaffungskosten, der erforderlichen Materialien und Dienstleistungen) mit einer Frist von 3 Monaten zu erhöhen, soweit die Kostensteigerung dies erforderlich macht.  
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Bei einer Erhöhung der Wartungsgebühren um mehr als 10% pro Jahr ist der Kunde berechtigt, den Wartungsver­trag vorzeitig innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Bis zum Vertragende gilt die bisherige Wartungsgebühr.  
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10.  Alle Preise sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand, so ist Hoteldata berechtigt, die Softwarewartung gemäß diesem Vertrag zurückzuhalten und vorüber­gehend einzustellen.  
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11. Bei der Wartung von Hardware gilt ein hierfür dem Kunden benanntes Unternehmen nicht als Erfüllungsgehilfe von Hoteldata.  
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12.   Wurde mit einer Fremdfirma ein Softwarewartungsvertrag abgeschlossen, so gilt dieses Unternehmen nicht als Erfüllungsgehilfe von Hoteldata.
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§ 9 - Leistungen gegen gesonderte Berechnung
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1. Gegen gesonderte Berechnung kann der Kunde folgende Leistungen in Anspruch nehmen:  
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Installation neuer Softwareversionen vor Ort, insbesondere Master-Release (pro Jahr ca. 1 mal)  
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Systemanalyse (Erstellen von Detailpflichtenheften, Consulting-Leitsungen)  
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Analyse von Fremdhardware  
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Programmspezifische Schulung vor Ort oder an einem von Hoteldata benannten Seminarort  
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Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler, Ein­griffe Dritter oder den Einsatz von fremden Programmen sowie nicht genehmigten Systemkomponenten, durch Stromschwankungen und Stromausfall oder höhere Gewalt bedingt sind.  
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Hoteldata-Unterstützung außerhalb der Büroarbeitszeiten (siehe Anlage Preisliste)  
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Unterstützung bei Fehlbuchungen, Salden- und Debitorendifferenzen bzw. buchhalterischen Fehlern.  
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2.  Die vorstehenden Leistungen werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart nach den jeweils gültigen Preisen gemäß der Anlage Preisliste.
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3.  Reisezeit und Reisespesen pro Einsatz beim Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Sie werden für Inlandsein­sätze in Form einer Entfernungspauschale (inkl. Reisezeit und Kilometergeld) schriftlich vereinbart. Die Entfer­nungspauschalen werden pro Mitarbeiter je nach Verfügbarkeit ab Standort Hoteldata Vaterstetten nach den zur Zeit gültigen Stundensätzen verrechnet (vgl. Anlage Preisliste).  
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Für Auslandseinsätze werden die Reisespesen nach Aufwand abgerechnet  und darüber hinaus die Reisezeit gemäß den Preisen in der Anlage  Preisliste abgerechnet.  
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§ 10 - Nutzungslizenz 
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1.  Die dem Kunden gemäß Ziffer 3. des Lieferungs-, Lizenz- und Wartungsvertrages eingeräumte Nutzungslizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.  
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2.  Der Kunde wird jegliche Nutzung der Programme unterlassen, die nicht im Einklang mit dem Vertrag steht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass weder die Anwender, noch sonstige Dritte Kopien der Hoteldata-Software erstellen oder die Hoteldata-Software in irgendeiner Form verbreiten oder bearbeiten, insbesondere dekompilieren. Die Herstellung einer Sicherungskopie pro Anwender ist dem Kunden gestattet. Alle Sicherungskopien müssen mit dem Urheberrechtsvermerk zugunsten Hoteldata versehen sein.  
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3. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob die Hoteldata-Programme urheberrechtlich geschützt sind.  
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§ 11 - Gewährleistung und Haftung
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1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vertragsprodukte unverzüglich nach Erhalt im Rahmen der Installation beim Anwender auf Fehlerfreiheit zu überprüfen. Erkennbare Fehler sind Hoteldata innerhalb von zwei Wo­chen nach Auslieferung der Vertragsprodukte schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Erkennbarkeit beginnt die Zwei-Wochen-Frist mit dem Tag, an dem der Kunde von dem Fehler Kenntnis erhält. Das Vertragsprodukt gilt als vertragsgemäß und genehmigt, wenn diese Mitteilungsfrist nicht eingehalten wird.  
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2. Bei rechtzeitiger Rüge wird das fehlerhafte Vertragsprodukt von Hoteldata entweder ausgetauscht oder nachgebessert. Erst wenn dies im Wiederholungsfall misslingt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die für das fehlerhafte Vertragsprodukt gezahlte Vergütung herabzusetzen oder die Bestellung des fehlerhaften Vertragsproduktes rückgängig zu machen.  
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3. Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht seitens Hoteldata ist, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hoteldata oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, Hoteldata eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat oder Hoteldata gemäß der gesetzlichen Bestimmungen wegen Rechtsmängeln oder einer zugesicherten Eigenschaft der Vertrags- produkte auch ohne Verschulden haftet. Hoteldata haftet nur für die Vermögensnachteile, die bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung für Hoteldata voraussehbar waren, es sei denn, dass der Schaden auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf Vorsatz von Hoteldata oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.  
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4. Die Haftung für Schäden an der Software oder an der gelieferten Hardware, verursacht durch fehlerhafte oder grob fahrlässige Bedienung durch das Kundenpersonal, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die durch Unterlassung der Erstellung der täglichen alternierenden Sicherungskopien verursacht worden sind. Eventuelle Datenwiederherstellungkosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.  
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5. Schließlich haftet Hoteldata nicht für Schäden, die durch den Einsatz fremder Programme entstehen, welche die in den Hoteldata - Programmen gespeicherten Datenbestände verändern können oder den Betrieb der Hoteldata-Software stören.  
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6. Eine zwingende Haftung unter dem Gesichtspunkt des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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7. Die Ansprüche gegen Hoteldata, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ausgenommen, verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch nach zwei Jahren nach Installation der Vertragsprodukte beim Kunden.  
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§ 12 - Vertraulichkeit
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1. Alle Daten und erhaltenen Informationen des Kunden werden von Hoteldata vertraulich behandelt.  
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2. Umgekehrt verpflichtet sich auch der Kunde, alle ihm bekannt gewordenen, Hoteldata betreffenden technischen und kaufmännischen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten, insbesondere Wettbewerbern von Hoteldata nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht ausdrücklich als geheim deklariert sind. Der Kunde trägt dafür Sorge, daß seine Mitarbeiter und sonstige Dritte, die mit den Informationen in Berührung kommen durch entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen, deren Einhaltung zu überwachen ist, gebunden werden.  
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§ 13 - Sonstige Bestimmungen  
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1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Hoteldata ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.  
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2.  Das Vorstehende gilt auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß §273 BGB. Ein solches kann darüber hinaus nur wegen bestehender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsverhältnis ausgeübt werden. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des §369 HGB ist ausgeschlossen.  
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3. Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag und diesen Bedingungen - Zahlungsansprüche ausgenommen - kann der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hoteldata abtreten.  
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§ 14 - Export
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1. Der Kunde wird bei einer eventuellen Ausfuhr der Vertragserzeugnisse, auch im Wege der Datenfernübertragung, die maßgeblichen Ausfuhrbestimmungen seines Heimatstaates und der USA beachten. 
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§ 15 - Dauer und Beendigung
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1. Die vertraglich vereinbarte Wartungsverpflichtung kann frühestens zum Ablauf einer Mindestdauer von drei Jahren, gerechnet ab Unterzeichnung des Vertrages, separat von der eingeräumten Lizenz unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der Wartungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils ein Jahr, sofern er nicht rechtzeitig unter Einhaltung der 3-Monatsfrist gekündigt wird.  
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2. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiderseits vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt jeder Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere auch die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden.  
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3. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  
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4. Mit Beendigung des Lizenzvertrages hat der Kunde alle Kopien der Hoteldata-Software, einschließlich der dazugehörigen Dokumentation an Hoteldata zurückzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien zurückzubehalten.  
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5.  Vereinbarungen über Hardware (einschließlich Betriebssoftware) einerseits und solche über Anwendersoftware andererseits stellen zwei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge dar, auch wenn sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getroffen und/ oder in einer einheitlichen Auftragsbestätigung festgehalten worden sind. Rechtliche Mängel und/oder Leistungsstörungen in dem einen Teil des Vertragsverhältnisses haben keine Auswirkungen auf den anderen Teil des Vertragsverhältnisses.  
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§ 16 - Schlußbestimmungen
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1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.  
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2. Für die Auslegung aller Vertragsbestimmungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich, auch wenn dem Kunden daneben eine fremdsprachliche Fassung zur Verfügung gestellt wurde. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß der Vertrag eine offene oder versteckte Lücke enthält.  
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3. Unwirksame, nichtige, nicht geregelte oder undurchführbare Bestimmungen werden die Parteien durch eine angemessene Regelung ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.  
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4.  Alle rechtlichen Beziehungen zwischen Hoteldata und dem Kunden einschließlich der vorvertraglichen Rechtsbeziehungen und der nachvertraglichen Folgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
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5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, der vorvertraglichen Beziehungen und der nachvertraglichen Folgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist München (Landgericht München II), soweit dies gesetzlich zulässig, insbesondere für die Fälle des §38 Abs. 3 ZPO, vereinbart werden kann.  
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