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für
Lizenzen, Lieferungen und Leistungen von Hoteldata-Produkten der
Firma
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HOTELDATA GmbH
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Luitpoldring
6a
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85591
Vaterstetten
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Telefon
(08106) 35 80 17
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Telefax
(08106) 35 80 18
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E-Mail
info@hoteldata.de
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Handelsregister
München HRB 83527
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Geschäftsführer
Peter Schlögl
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§
1 - Anwendungsbereich
§
2 - Angebote und Preise
§
3 - Lieferung
§
4 - Zahlungsbedingungen
§
5 - Zahlungsverzug
und Eigentumsvorbehalt
§
6 - Schulung
§
7 - Pflichten des Kunden
§
8 - Softwarewartung
§
9 - Leistungen gegen gesonderte Berechnung §
10 - Nutzungslizenz
§
11 - Gewährleistung und Haftung
§
12 - Vertraulichkeit §
13 - Sonstige
Bestimmungen
§
14 - Export §
15 - Dauer und Beendigung
§
16 - Schlussbestimmungen
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Vorbemerkung
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Die
Hoteldata GmbH (nachstehend Hoteldata genannt) entwickelt und
vertreibt Hotel-Computer-Systeme. Zu den Produkten von Hoteldata gehören
Hotel-Computer- Softwareprogramme der Firma Hoteldata nebst Hoteldata
seitigen Schnittstellen. Die Programme werden als maschinen-lesbare
Kopien mit Dokumentation zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Wartungsverträgen
gepflegt. Für den Einsatz der Hotel-Computer-Systeme und
entsprechender Softwareprogramme bietet Hoteldata außerdem Beratungs-
und Schulungsleistungen an. Über Hoteldata kann auch die für
den
Einsatz der Programme erforderliche Computerhardware bezogen werden.
Mit
den nachfolgenden Bestimmungen
werden die Vertragsbeziehungen
zwischen
Hoteldata und dem Kunden abschließend
geregelt, vorbehaltlich abweichender,
schriftlicher
Individualvereinbarungen.
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§
1 - Anwendungsbereich
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1.
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Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche mit
Hoteldata abgeschlossenen Geschäfte über bewegliche
Sachen (insbesondere Hardware und Zubehör), für Computer-Softwareprogramme
(Standardsoftware, individuell angepasste Standardsoftware und
Individualsoftware), die Pflege der Softwareprodukte im Rahmen von
Wartungsverträgen sowie für alle sonstigen von Hoteldata dem
Kunden gegenüber erbrachte Lieferungen und Leistungen.
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2.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige
Geschäfte mit dem Kunden gemäß § 1 Ziffer 1, ohne dass es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
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3.
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Abweichende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden, gelten nur dann als vereinbart, wenn dies von
einem Geschäftsführer oder Prokuristen von Hoteldata schriftlich
bestätigt wurde.
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§
2 - Angebote und Preise
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1.
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Die Angebote von Hoteldata sind freibleibend, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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2.
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Bestellungen werden für Hoteldata erst aufgrund einer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Vertragsunterzeichnung
durch Hoteldata verbindlich, es sei denn, dass die Bestellung von
Hoteldata schon vorher ausgeführt wurde. Gleichermaßen sind
Liefertermine erst dann für Hoteldata verbindlich, wenn sie von
Hoteldata schriftlich bestätigt wurden.
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3.
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Sofern im Zeitpunkt der Auslieferung im Angebot genannte
Produkte seitens des Herstellers nicht mehr zur Verfügung stehen,
ist Hoteldata berechtigt, stattdessen qualitativ gleich- oder höherwertige
Nachfolgeprodukte desselben Herstellers zu im übrigen gleichen
Bedingungen zu liefern.
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4.
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Sämtliche von Hoteldata genannten Preise sind Nettopreise.
Die anfallende Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist daher zusätzlich
zu bezahlen. Die angegebenen Preise verstehen sich außerdem
exklusive Verpackung, Porto, Fracht und Zoll für den Transport zum
Kunden.
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§
3 - Lieferung
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1.
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Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen
Herstellungs- bzw. Lagerort. Mit der Übergabe der Vertragsprodukte
an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige mit dem Transport
beauftragte Person, Firma oder Anstalt geht die Gefahr auf den
Kunden über.
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2.
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Die im Auftrag genannten Lieferfristen und Termine stellen
keine Fixtermine dar. Soweit zur Durchführung der Lieferung
Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die
Lieferfrist für Hoteldata erst mit Abschluss dieser Handlungen.
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3.
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Hoteldata ist zu Teillieferungen berechtigt und darf außerdem
für alle Leistungen nach diesem Vertrag Unterauftragnehmer
einsetzen.
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4.
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Bei Standardsoftware wird der Liefergegenstand durch die
Programmbeschreibung oder das Benutzerhandbuch definiert, wobei
Hoteldata zur Lieferung des jeweils neuesten, freigegebenen
Programmstandes berechtigt und verpflichtet ist.
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5.
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Bei individuellen Anpassungen von Standardsoftware oder bei
Individualsoftware werden die von Hoteldata vorzunehmenden
Programmierungen in einem beiderseits zu unterzeichnenden
Pflichtenheft und / oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt.
Soweit im Fortgang der Arbeiten zusätzliche Programmierarbeiten
notwendig sind, müssen diese ebenfalls in einem von beiden Parteien
unterzeichneten Pflichtenheft festgehalten werden.
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6. |
Die
Hoteldata-Software wird als Magnetband oder CD-ROM
einschließlich des Installationsprogramms mit
Installationsanweisungen und dem Hoteldata-Handbuch
ausgeliefert.
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7.
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Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übergabe des Source Codes.
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§
4 - Zahlungsbedingungen
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1.
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von
Hoteldata wie folgt zur Zahlung fällig:
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50% nach Auftragserteilung (innerhalb 7 Tagen ohne Skonto)
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50% nach Lieferung (bei Zahlung innerhalb 7 Tagen nach
Lieferung abzgl. 2% Skonto hierauf; bei Zahlung
innerhalb 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug)
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2.
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Bei Annahmeverzug des Kunden wird die Forderung von Hoteldata
ungeachtet der noch ausstehenden Lieferung fällig.
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3.
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Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt bei
individuellen Anpassungen von Standardsoftware und für das
Programmieren von Individualsoftware folgende Zahlungsfälligkeit:
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50% des vereinbarten Preises bei Auftragserteilung
25% bei Programmübergabe
25% bei Programmabnahme
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§
5 - Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
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1.
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Hoteldata behält sich das Eigentum an allen an den Kunden
gelieferten Vertragsprodukten, insbesondere an der Hardware bis zur
vollständigen Zahlung vor. Bei Kunden, die Vollkaufleute sind, geht
das Eigentum an der Vorbehaltsware erst dann über, wenn sämtliche
Forderungen von Hoteldata vollständig ausgeglichen sind.
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2.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten ausreichend gegen
Verlust und Beschädigung zu versichern und dies Hoteldata auf
Verlangen nachzuweisen. Hoteldata gibt die Vorbehaltsware auf
Verlangen des Kunden frei, wenn und soweit der Gesamtwert der
Vorbehaltsware zu den von Hoteldata berechneten Preisen die jeweils
gesicherten Forderungen von Hoteldata um mehr als 10% übersteigt.
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3.
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Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Hoteldata berechtigt, die
Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall
außerdem zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2% p. a. über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verpflichtet.
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§
6 -Schulung
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1.
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Die Einarbeitung des Personals des Kunden in die Anwendung
der Programme und in die Handhabung der dazugehörenden Datenträger
erfolgt durch Hoteldata-Mitarbeiter soweit nicht anders schriftlich
mit Hoteldata vereinbart und wird gesondert nach den gültigen
Stundensätzen von Hoteldata berechnet (vgl. Anlage Preisliste).
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§
7 - Pflichten des Kunden
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1.
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Der Kunde ist verpflichtet, Hoteldata sämtliche für die
Programmierung erforderlichen Informationen zu erteilen und seinen
zuständigen Mitarbeiter für die erforderlichen Organisationsgespräche
zur Verfügung zu stellen. Soweit individuelle Programmierarbeiten
aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen,
trägt der Kunde den Mehraufwand. Auf Anforderung hat der Kunde
Testdaten in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, wobei
die verwendeten Datenträger zu der von Hoteldata für den Test
vorgesehenen EDV-Anlage kompatibel sein müssen.
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2.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Programme vor Beginn des
Echtbetriebs eingehend und abschließend zu testen.
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3.
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Das Aufstellen und der Anschluss der Geräte an die
Stromversorgung sowie deren Vernetzung (Installationskosten) werden
nach den Stundensätzen von Hoteldata für Installationsleistungen
gesondert in Rechnung gestellt (vgl. Anlage Preisliste). Die
Schaffung der erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der übrigen
Installationsvoraussetzungen (hausinterne Verkabelung der Geräte
etc.) gemäß den jeweils geltenden Installationsrichtlinien ist
Pflicht des Kunden. Für den Fall, dass die hausinterne Verkabelung
nicht von Hoteldata kommt, verpflichtet sich der Kunde, die
erforderlichen Anschlüsse sowie die übrigen
Installationsvoraussetzungen gemäß den gültigen im Vorfeld
ausgelieferten Installationsrichtlinien zu schaffen.
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4.
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Soweit der Kunde seinen Pflichten gemäß § 7, Absatz 1 und
3 auch nach schriftlicher Nachfristsetzung nicht nachkommt, tritt
Annahmeverzug ein.
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5.
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Nach Abschluss der vereinbarten Software- und
Hardwareinstallation ist der Kunde verpflichtet, Hoteldata eine
Abnahmebestätigung zu unterzeichnen.
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6.
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Der
Kunde wird jeweils umgehend schriftlich über aufgetretene Probleme und
andere Mängel unterrichten und diese entsprechend dokumentieren.
Der Kunde muss über eine funktionstüchtige ISDN-Verbindung
gemäß den von Hoteldata festgelegten Installationsrichtlinien
inklusive einem von Hoteldata unterstützten
ISDN-Router mit entsprechender Fernwartungssoftware für die Fernwartung
der Hoteldata-Software verfügen.
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7.
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Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst
verantwortlich.
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8.
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Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die durch Einsätze
von Hoteldata-Mitarbeitern werden vom Kunden getragen.
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§ 8 -
Softwarewartung
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4.
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Bei Vereinbarung eines Wartungsvertrages werden die
gelieferten Hoteldata-Softwareprodukte nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen gepflegt.
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5.
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Gepflegt wird jeweils die letzte Version eines Programms. Die
Pflege umfasst die Fehlerbeseitigung innerhalb des bestellten
Leistungsumfangs. Hoteldata bleibt es vorbehalten, die
Fehlerbeseitigung durch Überlassung einer neuen Programmversion
vorzunehmen.
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6.
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Hoteldata liefert dem Kunden alle verfügbaren neuen
Softwareversionen oder -korrekturen innerhalb des bestellten
Leistungsumfangs gemäß § 2 des Lieferungs-, Lizenz- und
Wartungsvertrages. Neue Softwareversionen oder -korrekturen werden
auf Magnetband bzw. CD-ROM geliefert und müssen vom Kunden gemäß
der jeweiligen Installationsanleitung installiert werden.
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7.
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Als neue Softwareversionen gelten Weiterentwicklungen des
bisherigen Programmstandes sowie Programmversionen, die
Verbesserungen der Programmorganisation und des Programmablaufs,
Anpassungen an eine geänderte Rechtslage oder sonstige äußere
Umstände sowie der Korrektur eventuell vorhandener Fehler der
bisherigen Software betreffen. Hierunter fallen nicht neu
entwickelte Produkte.
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5. |
Hoteldata
wird im Störungsfall die beim Kunden unter Wartung stehende
Software sowie gegebenenfalls die Datenbestände überprüfen.
Voraussetzung für diese Fernbetreuung ist, dass der Zugriff
auf die Programme und Datenbestände über eine
funktionierende ISDN-Verbindung (inkl. dem von Hoteldata
unterstützten ISDN-Router mit der entsprechenden
Fernwartungssoftware) besteht (vgl. § 7, Ziffer 6). Daneben
steht dem Kunden telefonische Unterstützung und Beratung bei
Software- und Anwendungsproblemen zu folgenden Zeiten zur
Verfügung:
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Montag bis Freitag
von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Ausgenommen
sind gesetzliche Feiertage am Sitz von Hoteldata, Vaterstetten
(Bayern).
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6.
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Die Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die
Wartungsleistungen werden prinzipiell von Vaterstetten oder
Sonthofen aus erbracht. Soweit aus Gründen, die in der Sphäre des
Kunden liegen, ein Einsatz vor Ort notwendig wird, erfolgt die
Abrechnung der Zusatzkosten gemäß der Preisliste im Anhang.
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7.
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Hoteldata ist berechtigt, die Betriebsfähigkeit durch
Stellen eines Ersatzprogrammes zu gewährleisten. Hoteldata liefert
dem Kunden die dem jeweiligen Revisionsstand entsprechende
Benutzerdokumentation.
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8.
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Die monatlichen Wartungsgebühren ergeben sich aus Anhang I.
Die Wartungsgebühren sind ab Datum der Installation der Programme
für den Rest des laufenden Kalenderhalbjahres sofort und danach
halbjährlich im Voraus per Bank-Abbuchungsauftrag zu entrichten.
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9.
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Hoteldata ist berechtigt, die Wartungsgebühren bei
Kostensteigerung (Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten, der
Beschaffungskosten, der erforderlichen Materialien und
Dienstleistungen) mit einer Frist von 3 Monaten zu erhöhen, soweit
die Kostensteigerung dies erforderlich macht.
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Bei einer Erhöhung der Wartungsgebühren um mehr als 10% pro
Jahr ist der Kunde berechtigt, den Wartungsvertrag vorzeitig
innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen.
Bis zum Vertragende gilt die bisherige Wartungsgebühr.
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10.
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Alle Preise sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand,
so ist Hoteldata berechtigt, die Softwarewartung gemäß diesem
Vertrag zurückzuhalten und vorübergehend einzustellen.
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11.
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Bei der Wartung von Hardware gilt ein hierfür dem Kunden
benanntes Unternehmen nicht als Erfüllungsgehilfe von Hoteldata.
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12.
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Wurde
mit einer Fremdfirma ein Softwarewartungsvertrag abgeschlossen, so
gilt dieses Unternehmen nicht als Erfüllungsgehilfe von Hoteldata.
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§
9 - Leistungen gegen gesonderte Berechnung
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1.
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Gegen gesonderte Berechnung kann der Kunde folgende
Leistungen in Anspruch nehmen:
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Installation neuer Softwareversionen vor Ort, insbesondere
Master-Release (pro Jahr ca. 1 mal)
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Systemanalyse (Erstellen von Detailpflichtenheften,
Consulting-Leitsungen)
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Analyse von Fremdhardware
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Programmspezifische Schulung vor Ort oder an einem von
Hoteldata benannten Seminarort
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Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler, Eingriffe Dritter
oder den Einsatz von fremden Programmen sowie nicht genehmigten
Systemkomponenten, durch Stromschwankungen und Stromausfall oder höhere
Gewalt bedingt sind.
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Hoteldata-Unterstützung außerhalb der Büroarbeitszeiten
(siehe Anlage Preisliste)
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Unterstützung bei Fehlbuchungen, Salden- und
Debitorendifferenzen bzw. buchhalterischen Fehlern.
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2.
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Die vorstehenden Leistungen werden, soweit nicht anders
schriftlich vereinbart nach den jeweils gültigen Preisen gemäß
der Anlage Preisliste.
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3.
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Reisezeit und Reisespesen pro Einsatz beim Kunden gehen zu
Lasten des Kunden. Sie werden für Inlandseinsätze in Form einer
Entfernungspauschale (inkl. Reisezeit und Kilometergeld) schriftlich
vereinbart. Die Entfernungspauschalen werden pro Mitarbeiter je
nach Verfügbarkeit ab Standort Hoteldata Vaterstetten nach den zur
Zeit gültigen Stundensätzen verrechnet (vgl. Anlage Preisliste).
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Für Auslandseinsätze werden die Reisespesen nach Aufwand
abgerechnet und darüber hinaus die Reisezeit gemäß den Preisen
in der Anlage Preisliste abgerechnet.
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§
10 - Nutzungslizenz
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1.
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Die dem Kunden gemäß Ziffer 3. des Lieferungs-, Lizenz- und
Wartungsvertrages eingeräumte Nutzungslizenz ist nicht ausschließlich
und nicht übertragbar.
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2.
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Der Kunde wird jegliche Nutzung der Programme unterlassen,
die nicht im Einklang mit dem Vertrag steht. Er hat dafür Sorge
zu tragen, dass weder die Anwender, noch sonstige Dritte Kopien der
Hoteldata-Software erstellen oder die Hoteldata-Software in
irgendeiner Form verbreiten oder bearbeiten, insbesondere
dekompilieren. Die Herstellung einer Sicherungskopie pro
Anwender ist dem Kunden gestattet. Alle Sicherungskopien müssen mit
dem Urheberrechtsvermerk zugunsten Hoteldata versehen sein.
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3.
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Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen unabhängig davon,
ob die Hoteldata-Programme urheberrechtlich geschützt sind.
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§ 11
- Gewährleistung und Haftung
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1. |
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vertragsprodukte
unverzüglich nach Erhalt im Rahmen der Installation beim Anwender
auf Fehlerfreiheit zu überprüfen. Erkennbare Fehler sind Hoteldata
innerhalb von zwei Wochen nach Auslieferung der Vertragsprodukte
schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Erkennbarkeit beginnt die
Zwei-Wochen-Frist mit dem Tag, an dem der Kunde von dem Fehler
Kenntnis erhält. Das Vertragsprodukt gilt als vertragsgemäß und
genehmigt, wenn diese Mitteilungsfrist nicht eingehalten wird.
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2.
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Bei rechtzeitiger Rüge wird das fehlerhafte Vertragsprodukt
von Hoteldata entweder ausgetauscht oder nachgebessert. Erst wenn
dies im Wiederholungsfall misslingt, ist der Kunde berechtigt, nach
seiner Wahl die für das fehlerhafte Vertragsprodukt gezahlte Vergütung
herabzusetzen oder die Bestellung des fehlerhaften Vertragsproduktes
rückgängig zu machen.
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3.
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Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht seitens
Hoteldata ist, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Hoteldata oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen
ist, Hoteldata eine wesentliche
Vertragspflicht zumindest leicht
fahrlässig verletzt hat oder Hoteldata
gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen wegen Rechtsmängeln oder einer
zugesicherten
Eigenschaft der Vertrags- produkte auch ohne Verschulden haftet.
Hoteldata haftet nur für die Vermögensnachteile, die bei Abschluss
des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung für Hoteldata voraussehbar waren, es sei denn, dass der Schaden auf grob
fahrlässigem Verhalten oder auf Vorsatz von Hoteldata oder eines
Erfüllungsgehilfen beruht.
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4.
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Die Haftung für Schäden an der Software oder an der
gelieferten Hardware, verursacht durch fehlerhafte oder grob fahrlässige
Bedienung durch das Kundenpersonal, ist ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die durch Unterlassung
der Erstellung der täglichen alternierenden Sicherungskopien
verursacht worden sind. Eventuelle Datenwiederherstellungkosten
gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
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5. |
Schließlich haftet Hoteldata
nicht für Schäden, die durch den Einsatz fremder Programme
entstehen, welche die in den Hoteldata - Programmen
gespeicherten Datenbestände verändern können oder den Betrieb
der Hoteldata-Software stören.
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6. |
Eine
zwingende Haftung unter dem Gesichtspunkt des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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7.
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Die Ansprüche gegen
Hoteldata, Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung ausgenommen, verjähren gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch nach zwei Jahren
nach Installation der Vertragsprodukte beim Kunden.
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§
12 - Vertraulichkeit
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1.
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Alle Daten und erhaltenen Informationen des Kunden werden von
Hoteldata vertraulich behandelt.
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2.
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Umgekehrt verpflichtet sich auch der Kunde, alle ihm bekannt
gewordenen, Hoteldata betreffenden technischen und kaufmännischen
Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten,
insbesondere Wettbewerbern von Hoteldata nicht zugänglich zu
machen. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht ausdrücklich als
geheim deklariert sind. Der Kunde trägt dafür Sorge, daß seine
Mitarbeiter und sonstige Dritte, die mit den Informationen in Berührung
kommen durch entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen, deren
Einhaltung zu überwachen ist, gebunden werden.
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§
13 - Sonstige Bestimmungen
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1.
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Eine Aufrechnung gegen Forderungen
von Hoteldata ist nur zulässig,
soweit die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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2.
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Das Vorstehende gilt auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
gemäß §273 BGB. Ein solches kann darüber hinaus nur wegen
bestehender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsverhältnis ausgeübt
werden. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des §369 HGB ist
ausgeschlossen.
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3.
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Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag und diesen
Bedingungen - Zahlungsansprüche ausgenommen - kann der Kunde nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hoteldata abtreten.
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§
14 - Export
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1.
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Der Kunde wird bei einer eventuellen Ausfuhr der
Vertragserzeugnisse, auch im Wege der Datenfernübertragung, die maßgeblichen
Ausfuhrbestimmungen seines Heimatstaates und der USA beachten.
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§
15 - Dauer und Beendigung
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1.
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Die vertraglich vereinbarte Wartungsverpflichtung kann frühestens
zum Ablauf einer Mindestdauer von drei Jahren, gerechnet ab
Unterzeichnung des Vertrages, separat von der eingeräumten Lizenz
unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten zum
Jahresende gekündigt werden. Der Wartungsvertrag verlängert sich
nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils ein Jahr, sofern er nicht
rechtzeitig unter Einhaltung der 3-Monatsfrist gekündigt wird.
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2.
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Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus
wichtigem Grund bleibt beiderseits vorbehalten. Als wichtiger
Grund gilt jeder Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des
Vertrages, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar
macht. Hierzu zählt insbesondere auch die Überschuldung oder
Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
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3.
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Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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4.
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Mit Beendigung des Lizenzvertrages hat der Kunde alle Kopien
der Hoteldata-Software, einschließlich der dazugehörigen
Dokumentation an Hoteldata zurückzugeben. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Kopien zurückzubehalten.
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5.
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Vereinbarungen über Hardware (einschließlich
Betriebssoftware) einerseits und solche über Anwendersoftware
andererseits
stellen zwei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige
Verträge dar, auch wenn sie im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung getroffen und/ oder in einer einheitlichen Auftragsbestätigung
festgehalten worden sind. Rechtliche Mängel und/oder Leistungsstörungen
in dem einen Teil des Vertragsverhältnisses haben keine
Auswirkungen auf den anderen Teil des Vertragsverhältnisses.
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§
16 - Schlußbestimmungen
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1.
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
das Schriftformerfordernis.
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2.
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Für die Auslegung aller Vertragsbestimmungen ist allein die
deutsche Fassung maßgeblich, auch wenn dem Kunden daneben eine
fremdsprachliche Fassung zur Verfügung gestellt wurde. Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit
des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Das gleiche gilt,
soweit sich herausstellen sollte, daß der Vertrag eine offene
oder versteckte Lücke enthält.
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3. |
Unwirksame, nichtige, nicht geregelte oder undurchführbare
Bestimmungen werden die Parteien durch eine angemessene Regelung
ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben
oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden,
sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
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4.
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Alle rechtlichen Beziehungen zwischen Hoteldata und dem
Kunden einschließlich der vorvertraglichen Rechtsbeziehungen und
der nachvertraglichen Folgen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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5.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis, der vorvertraglichen Beziehungen und der
nachvertraglichen
Folgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist München (Landgericht München
II), soweit dies gesetzlich zulässig, insbesondere für die Fälle
des §38 Abs. 3 ZPO, vereinbart werden kann.
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